Bericht der Wohnraumversorgung Berlin AöR zur Kooperationsvereinbarung 2019 zwischen Senat und den sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen.
Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung
Mit diesem Bericht stellt die WVB Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) dar, wie die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) des Landes Berlin die Vorgaben dieser Kooperationsvereinbarung im Berichtsjahr 2019 einhalten.
Von besonderer Bedeutung ist dabei die Leistbarkeit der durch Neubau entstehenden Wohnungen. So stieg der Anteil geförderter Wohnungen von 26,9 % im Jahr 2018 auf 41,7 % im Jahr 2019, was jedoch immernoch unter der 2017 vereinbarten Quote von 50 % liegt. Der Anteil der Wohnungen mit sozialen Bindungen steigt aber voraussichtlich für die kommenden Jahre weiter an, wie an den 2019 begonnenen Neubauten abzulesen ist (dort liegt der Anteil bei 51,5%).
Die im Kooperationsvertrag 2017 unter 2.1. festgelegte Bestimmung, dass die städtischen Wohnungsbaugesellschaften ausreichend Gewerberäume in den Neubauprojekten errichten werden, um eine Nutzungsvielfalt zu gewährleisten, die auch soziale Träger und Einrichtungen begünstigt, wird in dem Bericht allerdings nicht behandelt.
Trotzdem liefert er nützliche Daten für die Einschätzung der Leistungen der landeseigenen Wohungsunternehmen, denn die Auswertung der Zahlen wurde nochmals ausgeweitet und bietet nun, etwa durch Vergleiche auf Bezirksebene, auch die Möglichkeit einer räumlich differenzierten Betrachtung.
Die gesamte Bericht können Sie hier herunterladen: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraumversorgung/download/WVB-Bericht-KoopV2019.pdf