Land Berlin vergibt Erbbaurechte für Einfamilienhausgrundstücke an soziale Träger

Die dritte Runde des Interessenbekundungsverfahren ist zum 1. März 2023 gestartet. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen teilt mit:

Durch die Vergabe von Erbbaurechten soll auf unbebauten und bislang ungenutzten landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken eine neue, gemeinwohlorientierte Nutzung durch soziale, gemeinnützige Träger realisiert werden. Im März 2023 startet dazu das dritte Interessenbekundungsverfahren für soziale Träger.

Grund und Boden sind nicht vermehrbar. Berlin hat den Verkauf landeseigener Liegenschaften deshalb gestoppt und vergibt Grundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht.

Im Jahr 2021 wurde erstmals ein Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe landeseigener Einfamilienhausgrundstücke an soziale Träger durchgeführt. Nach der zweiten Vergaberunde 2022 sollen dieses Jahr erneut ca. 40 Einfamilienhausgrundstücke zur Vergabe im Erbbaurecht an gemeinnützige Träger ausgeschrieben werden.

Für das nun beginnende dritte Interessenbekundungsverfahren werden alle Informationen zum Verfahren, den konkreten Grundstücken und wie Sie an dem Interessenbekundungsverfahren teilnehmen ab dem 01.03.2023 unter https://www.ligaberlin.de/Aktuelles veröffentlicht.

Für weitere Fragen und Auskünfte zum Verfahren steht Ihnen das Team der Netzwerkagentur GenerationenWohnen zur Verfügung unter: interessenbekundung[at]stattbau.de

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