Fachbeirat für die Direktvergabe von landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken an soziale gemeinnützige Organisationen empfiehlt die ersten Interessenbekundungen

Am 15.12.2021 war es endlich so weit: Der Fachbeirat traf sich per Videokonferenz, um die ersten Interessenbekundungen für landeseigene Grundstücke zu begutachten und vielversprechende Projekte sozialer Träger primär im Bereich des betreuten Wohnens für eine Direktvergabe per Erbpacht zu empfehlen.

Der Fachbeirat [1] dient dabei als Schnittstelle zwischen den Trägern, der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und den zuständigen Fachverwaltungen, um in dieser Position ein effektives Verfahren zu unterstützen, das den Trägern eine verlässliche Perspektive auf landeseigene Grundstücke bietet.

In dem nun 2021 erstmalig durchgeführten Interessenbekundungsverfahren ging es zunächst um 16 kleinere Einfamilienhaus-Grundstücke in Pankow, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick. Das Ziel dieser ersten Pilotrunde war es, dass eigens hier in Berlin für die Grundstücksvergabe an gemeinnützige Träger entwickelte Vergabeverfahren in einem kleineren Rahmen auszuprobieren. Gemeinsam mit den beteiligten Trägern soll so, in einem „lernenden Verfahren“ praktisch geklärt werden, wie es gestaltet werden muss, damit es auch in den bereits für 2022 und 2023 geplanten Vergaberunden mit einer weit größeren Anzahl von Grundstücken aus einem erweiterten Kreis Berliner Bezirke funktioniert.

Die Hoffnung ist, dass sich die Direktvergabe landeseigener Grundstücke an soziale Träger bewährt und ausgebaut werden kann. Denn das Überlassen von landeseigenen Grundstücken für die gemeinwohlorientierte Nutzung durch soziale Träger setzt dort an, wo schon länger ein Notstand herrscht. Wohnraum ist in ambulant betreuten Wohnformen der Jugendhilfe, in Pflege- und Demenzwohngemeinschaften, in der Wohnungslosenhilfe, der Suchthilfe und in der Eingliederungshilfe wesentliches Instrument und oft Voraussetzung für eine Betreuung. In Zeiten des angespannten Wohnungsmarktes passenden und bezahlbaren Wohnraum zu finden, ist jedoch eine große Herausforderung und manchmal auch eine unlösbare Aufgabe für sozialen Träger. Gerade der Neubau von Trägerwohnungen ist aufgrund der einzuhaltenden Rahmenbedingungen wie z.B. hoher Bodenpreise, gestiegener Baukosten, einer an der AV-Wohnen[2] angemessenen Miete schwer realisierbar und ohne Förderung nicht finanzierbar.

Für 2022 wurden deshalb bereits weitere landeseigene Einfamilienhausgrundstücke in ganz Berlin einer Eignungsprüfung unterzogen (die Grundstücke der Pilotrunde, auf die es noch keine Bewerbung gab, werden ebenfalls neu ausgeschrieben).

Der Startschuss für die zweite Runde mit ca. 40 landeseigenen Grundstücken ist für den Februar 2022 geplant.

Eine weitere Runde folgt im Sommer 2022.

Wenn Sie den Beginn des nächsten Interessenbekundungsverfahrens nicht verpassen wollen, können Sie sich unter interessenbekundung[at]stattbau.de eintragen lassen und erfahren automatisch über alle Neuigkeiten Bescheid.

Weiter Infos zum Interessenbekundungsverfahren finden Sie auch auf der LIGA Website: https://bit.ly/3siLqZl

 


[1] Der Fachbeirat zur Unterstützung der Direktvergabe landeseigener grundstücke an soziale Träger besteht aus Vetreter*innen der Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege (LIGA), der Senatsverwaltungen (SenIAS, SenGPG und SenBJF) und der sozialraumorientierten Planungskoordination (SPK) auf Bezirksebene.

[2] Die Ausführungsvorschrift Wohnen regelt, welche Kosten für die Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfeempfangende sowie für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz übernommen werden, welche Kosten als angemessen gelten und welche Verfahren zur Senkung der Kosten angewendet werden.

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